Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Rümpel Panda (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Entrümpelungen, Haushalts-, Wohnungs- und Geschäftsauflösungen, Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen sowie damit verbundene Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Grundlage des Angebots sind die Angaben des Auftraggebers sowie ggf. eine durchgeführte Vor-Ort- oder Videobesichtigung.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können den vereinbarten Preis anpassen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere das Räumen der vereinbarten Räumlichkeiten, der Abtransport des Räumguts sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung bzw. Verwertung.

Nicht enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – Demontagearbeiten an fest verbauten Einbauten, Schönheitsreparaturen, das Entfernen von Bodenbelägen, Tapeten oder Sanitärobjekten, die Beseitigung von Schimmel- oder Schädlingsbefall sowie die Entsorgung von Sondermüll (z. B. Asbest, Mineralwolle, größere Mengen Farben, Chemikalien, Altöl).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Umfang, Zugang (Stockwerk, Aufzug, Halteverbot, enge Treppenhäuser) und Inhalt der zu räumenden Objekte zu machen;
  • rechtzeitig vor Beginn alle persönlichen Gegenstände, Wertsachen, Dokumente und Erinnerungsstücke, die er behalten möchte, zu entnehmen oder eindeutig zu kennzeichnen;
  • den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin sicherzustellen;
  • über besondere Gefahrenquellen (z. B. einsturzgefährdete Bauteile, Schädlinge, Schimmel, Sondermüll) vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu informieren.

Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gilt der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Festpreis. Stellt sich vor Ort heraus, dass der tatsächliche Umfang erheblich von den Angaben des Auftraggebers abweicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vor Fortführung der Arbeiten einen angepassten Preis anzubieten. Lehnt der Auftraggeber diesen ab, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – nach Abschluss der Arbeiten in bar, per EC-Karte oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

§ 6 Termine und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird die Leistung aus Gründen verzögert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, unvorhersehbare Personalausfälle), verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.

Storniert der Auftraggeber den Auftrag weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Auftragstermin, behält sich der Auftragnehmer vor, 40 % der vereinbarten Auftragssumme als pauschale Aufwandsentschädigung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Stornierungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen; maßgeblich ist der Zugang beim Auftragnehmer.

§ 7 Eigentum am Räumgut

Mit Beginn der Räumung überträgt der Auftraggeber das Eigentum an dem zu entsorgenden Räumgut auf den Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, brauchbare Gegenstände einer weiteren Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erlöse aus einer solchen Verwertung besteht nicht.

Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer des Räumguts ist oder über dessen Entsorgung verfügen darf, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Räumung resultieren.

§ 8 Entsorgung

Die Entsorgung erfolgt fach- und umweltgerecht über zertifizierte Entsorgungsbetriebe und Recyclinghöfe gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Sichtbare Schäden am Objekt sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen. Eine Haftung für Wertgegenstände, Bargeld, Sparbücher, Urkunden, Schmuck o. ä., die nicht vor Beginn der Räumung vom Auftraggeber entnommen oder ausdrücklich gekennzeichnet wurden, ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, und nur soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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